Im Punkt Wahlen stimmte die GO nicht mit der Satzung überein und wird in Einklang gebracht. Auch hier muss der Punkt Ehrenrat geändert werden, wenn die Satzungsänderung akzeptiert wird.
Im Punkt Wahlen stimmte die GO nicht mit der Satzung überein und wird in Einklang gebracht. Auch hier muss der Punkt Ehrenrat geändert werden, wenn die Satzungsänderung akzeptiert wird.